RS Vwgh 2026/5/28 Ra 2025/09/0061

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Veröffentlicht am 28.05.2026
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998
VwGVG 2014 §24

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2025/09/0017 E 16. Juni 2025 RS 1

Stammrechtssatz

Mangels abweichender Regelungen im ÄrzteG 1998 für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem VwG in einer disziplinarrechtlichen Angelegenheit ist die Frage des Entfalls der mündlichen Verhandlung nach der allgemeinen Bestimmung des § 24 VwGVG zu beurteilen.Mangels abweichender Regelungen im ÄrzteG 1998 für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem VwG in einer disziplinarrechtlichen Angelegenheit ist die Frage des Entfalls der mündlichen Verhandlung nach der allgemeinen Bestimmung des Paragraph 24, VwGVG zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025090061.L05

Im RIS seit

23.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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