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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002Rechtssatz
Bei Maßnahmen des Kiesabbaus einerseits und der Errichtung bzw. dem Betrieb einer Bodenaushubdeponie auf dem dann ausgekiesten Gelände andererseits handelt es sich um grundsätzlich voneinander getrennte Vorhaben, die auch getrennt voneinander zu genehmigen sind (VwGH 7.11.2024, Ro 2023/07/0028).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024070034.L09Im RIS seit
23.06.2026Zuletzt aktualisiert am
07.07.2026