RS Vwgh 2026/6/1 Ra 2025/04/0248

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.2026
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Index

L71069 Marktordnungen Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

MO Wr 2018 §18 Abs1 Z7
VStG §5 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0064 E 29. April 1985 RS 2 (hier: "Setzung von Maßnahmen" statt "Erteilung des Auftrages")

Stammrechtssatz

Auf Rechtfertigungsgründe und einen nicht vorwerfbaren Irrtum kommt es bei der Erteilung des Auftrages (im Administrativverfahren)nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025040248.L01

Im RIS seit

30.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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