RS Vwgh 2026/6/3 Ra 2026/09/0030

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Veröffentlicht am 03.06.2026
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43a
BDG 1979 §43a idF 2009/I/153
VwRallg
  1. BDG 1979 § 43a heute
  2. BDG 1979 § 43a gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2009
  1. BDG 1979 § 43a heute
  2. BDG 1979 § 43a gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2025/09/0002 E 13. Oktober 2025 RS 4 (hier 'wobei es (nur) bei')

Stammrechtssatz

Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 153, wurde ausdrücklich das Gebot des "achtungsvollem Umgangs" und ein "Mobbingverbot" eingeführt, wobei es bei dem letztgenannten Tatbestand in der Regel nicht um Einzeläußerungen und Einzelhandlungen geht, sondern um ein prozesshaftes Geschehen, bei dem die Summe mehrfacher Einzeläußerungen und Einzelhandlungen einen Verstoß ergeben (VwGH 20.1.2021, Ra 2019/09/0137).Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2009, BGBl. römisch eins Nr. 153, wurde ausdrücklich das Gebot des "achtungsvollem Umgangs" und ein "Mobbingverbot" eingeführt, wobei es bei dem letztgenannten Tatbestand in der Regel nicht um Einzeläußerungen und Einzelhandlungen geht, sondern um ein prozesshaftes Geschehen, bei dem die Summe mehrfacher Einzeläußerungen und Einzelhandlungen einen Verstoß ergeben (VwGH 20.1.2021, Ra 2019/09/0137).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090030.L01

Im RIS seit

07.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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