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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs1Rechtssatz
Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens nach § 248 BAO kann der Haftungspflichtige sämtliche Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung erheben.Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens nach Paragraph 248, BAO kann der Haftungspflichtige sämtliche Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung erheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026130064.L04Im RIS seit
07.07.2026Zuletzt aktualisiert am
24.07.2026