Index
L37064 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren OberösterreichNorm
ParkabgabeG OÖ §2 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/16/0112 E 19. März 2026 RS 4Stammrechtssatz
Die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes der Erhaltung der Mobilität von Menschen, die dauernd stark gehbehindert sind, durch bevorzugte Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum kann nicht als gering angesehen werden (vgl. VwGH 20.11.2015, Ra 2015/02/0167).Die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes der Erhaltung der Mobilität von Menschen, die dauernd stark gehbehindert sind, durch bevorzugte Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum kann nicht als gering angesehen werden vergleiche VwGH 20.11.2015, Ra 2015/02/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024160047.L01Im RIS seit
07.07.2026Zuletzt aktualisiert am
09.07.2026