RS Vwgh 2026/6/8 Ra 2024/16/0047

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Veröffentlicht am 08.06.2026
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Index

L37064 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ParkabgabeG OÖ §2 Abs1
ParkabgabeG OÖ §6 Abs1 lita
ParkgebührenV Linz 1989 §4 litd
VStG §45 Abs1 Z4

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2023/16/0112 E 19. März 2026 RS 4

Stammrechtssatz

Die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes der Erhaltung der Mobilität von Menschen, die dauernd stark gehbehindert sind, durch bevorzugte Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum kann nicht als gering angesehen werden (vgl. VwGH 20.11.2015, Ra 2015/02/0167).Die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes der Erhaltung der Mobilität von Menschen, die dauernd stark gehbehindert sind, durch bevorzugte Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum kann nicht als gering angesehen werden vergleiche VwGH 20.11.2015, Ra 2015/02/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024160047.L01

Im RIS seit

07.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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