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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 2005 §58 Abs10Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/22/0183 B 26. Juni 2020 RS 3Stammrechtssatz
Bei einer kurzen Zeitspanne von bis etwa zwei Jahren kann trotz verbesserter Sprachkenntnisse und Einstellungszusagen eine maßgebliche Sachverhaltsänderung verneint werden (vgl. VwGH 27.1.2015, Ra 2014/22/0094).Bei einer kurzen Zeitspanne von bis etwa zwei Jahren kann trotz verbesserter Sprachkenntnisse und Einstellungszusagen eine maßgebliche Sachverhaltsänderung verneint werden vergleiche VwGH 27.1.2015, Ra 2014/22/0094).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026170048.L02Im RIS seit
07.07.2026Zuletzt aktualisiert am
28.07.2026