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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198Rechtssatz
Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung sind nur in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren, nicht jedoch im Haftungsverfahren zu klären (vgl. etwa VwGH 5.10.2023, Ra 2023/13/0060, mwN).Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung sind nur in einem gemäß Paragraph 248, BAO durchzuführenden Abgabenverfahren, nicht jedoch im Haftungsverfahren zu klären vergleiche etwa VwGH 5.10.2023, Ra 2023/13/0060, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024130043.L02Im RIS seit
21.07.2026Zuletzt aktualisiert am
29.07.2026