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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/14/0069 B 27. November 2018 RS 2Stammrechtssatz
Insofern der Revisionswerber über das Vorbringen in der Begründung für die Zulässigkeit der Revision hinaus ausschließlich im Rahmen der Revisionsgründe auf vermeintliche Verfahrensfehler Bezug nimmt, war darauf zufolge § 34 Abs. 1a VwGG nicht weiter einzugehen (vgl. VwGH 24.10.2018, Ra 2018/14/0057).Insofern der Revisionswerber über das Vorbringen in der Begründung für die Zulässigkeit der Revision hinaus ausschließlich im Rahmen der Revisionsgründe auf vermeintliche Verfahrensfehler Bezug nimmt, war darauf zufolge Paragraph 34, Absatz eins a, VwGG nicht weiter einzugehen vergleiche VwGH 24.10.2018, Ra 2018/14/0057).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120156.L02Im RIS seit
14.07.2026Zuletzt aktualisiert am
21.07.2026