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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Nedwed als Richter sowie die Hofrätinnen Dr.in Gröger und Dr.in Sabetzer als Richterinnen, unter Mitwirkung der Schriftführerin Hahn, LL.M., über den Fristsetzungsantrag des N A, vertreten durch Mag. Manuel Dietrich, Rechtsanwalt in Hard, gegen das Bundesverwaltungsgericht wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Asylangelegenheit, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 893,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 19. Juni 2026
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:FR2026180005.F00Im RIS seit
14.07.2026Zuletzt aktualisiert am
15.07.2026