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10/07 VerfassungsgerichtshofNorm
BVwGG 2014 §15 Abs3Rechtssatz
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass im Rahmen der Organisationsverantwortung und der Fürsorgepflicht des Dienstgebers (VwGH 2.11.2020, Ro 2020/09/0014) Berichtspflichten betreffend "Altverfahren" für Richter bestehen können, um allfällige Ursachen von Verzögerungen ausmachen und in Reaktion darauf von Seiten der Justizverwaltung entsprechende Unterstützungsmaßnahmen gewähren zu können. Dies kann im Hinblick auf die Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzes im Sinn des Art. 6 MRK erforderlich sein und dient letztlich der Sicherung des Vertrauens der Allgemeinheit in den Rechtsstaat.Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass im Rahmen der Organisationsverantwortung und der Fürsorgepflicht des Dienstgebers (VwGH 2.11.2020, Ro 2020/09/0014) Berichtspflichten betreffend "Altverfahren" für Richter bestehen können, um allfällige Ursachen von Verzögerungen ausmachen und in Reaktion darauf von Seiten der Justizverwaltung entsprechende Unterstützungsmaßnahmen gewähren zu können. Dies kann im Hinblick auf die Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzes im Sinn des Artikel 6, MRK erforderlich sein und dient letztlich der Sicherung des Vertrauens der Allgemeinheit in den Rechtsstaat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025090038.L04Im RIS seit
21.07.2026Zuletzt aktualisiert am
22.07.2026