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64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und BesoldungsrechtNorm
RStDG §101 Abs1Rechtssatz
Im Unterschied zum Vorwurf einer generellen Minderleistung tritt bei dem Vorwurf punktueller Rückstände trotz durchschnittlicher (oder sogar überdurchschnittlicher) Arbeitsleistung ein Quervergleich in den Hintergrund und ist vielmehr zu prüfen, ob aus objektiver Sicht die inkriminierten Akten nicht früher zu erledigen gewesen wären. Einer allfälligen Überlastung könnte nur insoweit eine Rolle zukommen, als dadurch eine Fehleinschätzung bei der Prioritätenreihung entschuldbar sein könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025090038.L03Im RIS seit
21.07.2026Zuletzt aktualisiert am
22.07.2026