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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/07/0058 B 2. September 2020 RS 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Die Hintanhaltung einer Überschwemmung stellt ein zwingendes öffentliches Interesse dar (vgl. VwGH 4.7.1990, AW 90/07/0023).Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Die Hintanhaltung einer Überschwemmung stellt ein zwingendes öffentliches Interesse dar vergleiche VwGH 4.7.1990, AW 90/07/0023).
Schlagworte
Interessenabwägung Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026070015.L01Im RIS seit
30.07.2026Zuletzt aktualisiert am
30.07.2026