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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1 Z2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/15/0111 E 5. Juni 2003 VwSlg 7831 F/2003 RS 2Stammrechtssatz
Dass Aufwendungen zwangsläufig erwachsen, unterstellt der Verwaltungsgerichtshof bei zerstörten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung des zerstörten Wirtschaftsgutes nicht zuzumuten ist, wie dies beispielsweise bei der Zerstörung einer Wohnungseinrichtung durch Brand der Fall sein könnte (Hinweis E 12. September 1989, 88/14/0164, sowie Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, III B, Tz 2 zu § 34 Abs. 6 bis 8).Dass Aufwendungen zwangsläufig erwachsen, unterstellt der Verwaltungsgerichtshof bei zerstörten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung des zerstörten Wirtschaftsgutes nicht zuzumuten ist, wie dies beispielsweise bei der Zerstörung einer Wohnungseinrichtung durch Brand der Fall sein könnte (Hinweis E 12. September 1989, 88/14/0164, sowie Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, römisch drei B, Tz 2 zu Paragraph 34, Absatz 6 bis 8).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2026150025.J02Im RIS seit
21.07.2026Zuletzt aktualisiert am
22.07.2026