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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2024/15/0030 E 26. November 2025 RS 6Stammrechtssatz
Hinsichtlich der Gewährung von Gefahrenzulagen im medizinischen Bereich geht der VwGH grundsätzlich davon aus, dass nicht bereits der Umstand des täglichen Umgangs mit Patienten für sich genommen eine zwangsläufige Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit bedeutet. Ob aus einem überwiegenden Patientenumgang eine anspruchsbegründende Gesundheitsgefährdung resultiert, hängt daher von dem im jeweiligen Einzelfall bestehenden spezifischen Risikoprofil der konkreten Tätigkeit ab, wozu vom BFG in jedem Einzelfall nähere Feststellungen zu treffen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026150010.L06Im RIS seit
21.07.2026Zuletzt aktualisiert am
22.07.2026