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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2024/02/0062 B 29. April 2024 RS 1 (hier nur der letzte Halbsatz)Stammrechtssatz
Mit der behaupteten Verletzung im Recht auf "ordnungsgemäße Entscheidung " wird kein konkretes subjektiv-öffentliches Recht geltend gemacht, in dem der Revisionswerber verletzt sein könnte, handelt es sich dabei doch um Revisionsgründe, die nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden können, weil es kein von materiellen subjektiven Rechten losgelöstes Recht auf richtige Entscheidung oder ein abstraktes Recht auf richtige Gesetzesanwendung gibt (VwGH 22.4.2022, Ro 2021/12/0007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120155.L04Im RIS seit
21.07.2026Zuletzt aktualisiert am
21.07.2026