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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs6 Z1Rechtssatz
Enthält das Straferkenntnis der belangten Behörde den Vorwurf, zwei verschiedene Übertretungen begangen zu haben, mithin zwei verschiedene Spruchpunkte, liegen in einer solchen Konstellation trennbare Absprüche vor, sodass die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision - auch im Hinblick auf § 25a Abs. 4 VwGG - getrennt zu überprüfen ist (vgl. etwa VwGH 4.9.2023, Ra 2023/03/0093, mwN).Enthält das Straferkenntnis der belangten Behörde den Vorwurf, zwei verschiedene Übertretungen begangen zu haben, mithin zwei verschiedene Spruchpunkte, liegen in einer solchen Konstellation trennbare Absprüche vor, sodass die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision - auch im Hinblick auf Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG - getrennt zu überprüfen ist vergleiche etwa VwGH 4.9.2023, Ra 2023/03/0093, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026030049.L01Im RIS seit
22.07.2026Zuletzt aktualisiert am
22.07.2026