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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
SBBG 2016 §8 Abs5Rechtssatz
§ 8 Abs. 5 SBBG enthält die Anordnung, dass § 37 ZustG, soweit er sich auf eine elektronische Zustelladresse bezieht, nicht gilt, weshalb eine elektronische Zustellung der Verdachtsmitteilung an eine E-Mailadresse nicht zulässig ist.Paragraph 8, Absatz 5, SBBG enthält die Anordnung, dass Paragraph 37, ZustG, soweit er sich auf eine elektronische Zustelladresse bezieht, nicht gilt, weshalb eine elektronische Zustellung der Verdachtsmitteilung an eine E-Mailadresse nicht zulässig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130086.L02Im RIS seit
29.07.2026Zuletzt aktualisiert am
29.07.2026