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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4Rechtssatz
Die in § 49 Abs. 3 ASVG genannten Geld- und Sachbezüge stellen kein Entgelt dar. Ihre Gewährung lässt daher nicht den Schluss zu, es läge eine Tätigkeit gegen Entgelt im Sinn von § 4 ASVG vor.Die in Paragraph 49, Absatz 3, ASVG genannten Geld- und Sachbezüge stellen kein Entgelt dar. Ihre Gewährung lässt daher nicht den Schluss zu, es läge eine Tätigkeit gegen Entgelt im Sinn von Paragraph 4, ASVG vor.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen EntgeltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080048.L23Im RIS seit
21.07.2026Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026