Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4Rechtssatz
Vom Entgeltbegriff des § 49 ASVG erfasst werden alle Leistungen, auf die - im Gegenzug für die Arbeitsleistung - ein Anspruch des Dienstnehmers besteht (Anspruchslohn) sowie auch ein allenfalls tatsächlich geleistetes höheres Arbeitsentgelt (vgl. VwGH 20.12.2022, Ra 2021/08/0127, mwN).Vom Entgeltbegriff des Paragraph 49, ASVG erfasst werden alle Leistungen, auf die - im Gegenzug für die Arbeitsleistung - ein Anspruch des Dienstnehmers besteht (Anspruchslohn) sowie auch ein allenfalls tatsächlich geleistetes höheres Arbeitsentgelt vergleiche VwGH 20.12.2022, Ra 2021/08/0127, mwN).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt Entgelt Begriff AnspruchslohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080048.L18Im RIS seit
21.07.2026Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026