Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §111 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Verletzung der Meldepflicht stellt hinsichtlich jedes einzelnen Dienstnehmers eine - gesondert zu verfolgende - Verwaltungsübertretung im Sinn des § 111 Abs. 1 Z 1 ASVG dar. Die Verfahren können unterschiedlichen rechtlichen Schicksalen unterliegen und können daher - auch im Beschwerdeverfahren - getrennt werden (vgl. VwGH 20.11.2025, Ra 2025708/0072, Rn. 20 ff).Die Verletzung der Meldepflicht stellt hinsichtlich jedes einzelnen Dienstnehmers eine - gesondert zu verfolgende - Verwaltungsübertretung im Sinn des Paragraph 111, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG dar. Die Verfahren können unterschiedlichen rechtlichen Schicksalen unterliegen und können daher - auch im Beschwerdeverfahren - getrennt werden vergleiche VwGH 20.11.2025, Ra 2025708/0072, Rn. 20 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080048.L02Im RIS seit
21.07.2026Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026