Norm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
Wenn der Gegenstand des Verfahrens teilbar ist, ist die Erlassung eines Teilbescheides zulässig. Eine Teilbarkeit ist dann gegeben, wenn jeder der getrennten Bescheidpunkte für sich alleine einem besonderen Abspruch zugänglich wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zulässigkeit von Teilbescheiden;Dokumentnummer
VERGR_20030131_15N_3_03_10_03