RS Verg 2003/1/31 15N-3/03-10

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Veröffentlicht am 31.01.2003
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Rechtssatz

Wenn der Gegenstand des Verfahrens teilbar ist, ist die Erlassung eines Teilbescheides zulässig. Eine Teilbarkeit ist dann gegeben, wenn jeder der getrennten Bescheidpunkte für sich alleine einem besonderen Abspruch zugänglich wäre.

Entscheidungstexte

  • 15N-3/03-10
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 31.01.2003 15N-3/03-10

Schlagworte

Zulässigkeit von Teilbescheiden;

Dokumentnummer

VERGR_20030131_15N_3_03_10_03
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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