RS Verg 2003/3/11 F-8/00-35

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.2003
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Norm

KO §7

Rechtssatz

Bei Konkurs der Antragstellerin ist ein anhängiges Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag des Masseverwalters fortzuführen.

Entscheidungstexte

  • F-8/00-35
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 11.03.2003 F-8/00-35

Dokumentnummer

VERGR_20030311_F_8_00_35_04
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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