Norm
PrR-G §6 Abs1Schlagworte
Gesellschaftergruppe; Zusammenrechnung der Beteiligungen; Kooperationsvereinbarung; fachlichen, finanziellen und organisatorischen Eignung; Außenpluralismus; Kernzielgruppe; erhebliche Überschneidung; Form engerer Kooperation; Funkhauslösung; Übernahme der Welt- und Österreichnachrichten; Selbständigkeit des Programms; Auflage; Besonderheit der Situation; mögliche Nahebeziehungen;Dokumentnummer
BKST_20011130_611135_003_BKS_2001_00