Norm
PrR-G §6 Abs1Schlagworte
Kooperation bei den Verkehrsmeldungen und der gemeinsamen Nutzung eines Schnittplatzes die redaktionelle Unabhängigkeit der Berufungsgegnerin und damit ihr Beitrag zur Meinungsvielfalt nicht behindert wird;Dokumentnummer
BKST_20011214_611150_001_BKS_2001_00