Norm
PrR-G §3 Abs5 Z2Leitsatz
"Entgeltlichkeit" ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen von Werbung;
Zum Begriff der Patronanzsendung: "Ungestaltete An- und Absagen von Patronanzsendungen sind nicht vom Begriff der Werbung nach § 19 Abs. 1 umfasst; zu den Begriffen "gestaltet" und "ungestaltet";Zum Begriff der Patronanzsendung: "Ungestaltete An- und Absagen von Patronanzsendungen sind nicht vom Begriff der Werbung nach Paragraph 19, Absatz eins, umfasst; zu den Begriffen "gestaltet" und "ungestaltet";
Dokumentnummer
BKSR_20021213_611180_001_BKS_2002_01