Norm
PrR-G §3 Abs3 Z1Leitsatz
Keine Betriebspflicht eines Hörfunkveranstalters und kein Recht Dritter, dass ein Hörfunkveranstalter seine Zulassung ausübt;
Zu den Grenzen der Zulässigkeit der Übertragung einzelner Funktionen des Betriebs im Licht des § 3 Abs. 4 PrR-G; Zur Frage der grundlegenden Veränderung gemäß § 28 Abs. 2;Zu den Grenzen der Zulässigkeit der Übertragung einzelner Funktionen des Betriebs im Licht des Paragraph 3, Absatz 4, PrR-G; Zur Frage der grundlegenden Veränderung gemäß Paragraph 28, Absatz 2,;
Dokumentnummer
BKSR_20021213_611076_001_BKS_2002_01