Norm
PrR-G §28 Abs2Leitsatz
Die Ausstrahlung eines Programms im AC-Format mit Hits der letzten 20 Jahre ohne Nachrichten-, Service- und Informationsangebot anstelle eines Country- und Westernprogramms mit umfassendem Nachrichten-, Service- und Informationsangebot stellt eine grundlegende Änderung gem. § 28 Abs. 2 dar.Die Ausstrahlung eines Programms im AC-Format mit Hits der letzten 20 Jahre ohne Nachrichten-, Service- und Informationsangebot anstelle eines Country- und Westernprogramms mit umfassendem Nachrichten-, Service- und Informationsangebot stellt eine grundlegende Änderung gem. Paragraph 28, Absatz 2, dar.
Dokumentnummer
BKSR_20030122_611036_001_BKS_2002_01