Norm
PrR-G §28Leitsatz
Bei der Beurteilung von Programmänderungen kommt es nicht auf die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse an. Vielmehr ist entscheidend, ob die seinerzeitigen Zulassungsauflagen erfüllt werden oder nicht. Die Zulassungsinhaberin ist in keiner Weise gezwungen, eine wirtschaftlich für sie nachteilige Situation aufrechtzuerhalten.
Dokumentnummer
BKSR_20030701_611011_001_BKS_2003_01