Norm
ORF-G §10 Abs1Leitsatz
Der Österreichische Rundfunk hat durch Wiedergabe von Äußerungen des Dr. A. H. in teils vulgärer Sprache in der Sendung „Gedanken für den Tag“ am 12. Jänner 2004 um 6.57 Uhr gegen § 10 Abs. 1 ORF-G verstoßen. Der in vulgärer Sprache vorgetragene Wunsch eines anonymen Briefschreibers nach Geschlechtsverkehr mit der Gottesmutter Maria entsprach nicht dem für alle Sendungen des ORF geltenden Gebot, die Grundrechte anderer zu achten.Der Österreichische Rundfunk hat durch Wiedergabe von Äußerungen des Dr. A. H. in teils vulgärer Sprache in der Sendung „Gedanken für den Tag“ am 12. Jänner 2004 um 6.57 Uhr gegen Paragraph 10, Absatz eins, ORF-G verstoßen. Der in vulgärer Sprache vorgetragene Wunsch eines anonymen Briefschreibers nach Geschlechtsverkehr mit der Gottesmutter Maria entsprach nicht dem für alle Sendungen des ORF geltenden Gebot, die Grundrechte anderer zu achten.
Dokumentnummer
BKSR_20040426_611927_0006_BKS_2004_01