Norm
ORF-G §4Leitsatz
Keine Verletzung von §§ 4 und 10 ORF-G;Keine Verletzung von Paragraphen 4 und 10 ORF-G;
Keine herabsetzende Tendenz oder ehrenbeleidigende Aussagen im inkriminierten Beitrag;
Einspielung von Ausschnitten aus Kabarett-Sendungen in Informationssendungen ist nicht per se unzulässig.
Kein Anspruch der Beschwerdeführerin, dass eine Zwischenbilanz über ihre Arbeit in einem bestimmten Ausmaß vom ORF veröffentlicht wird.
Dokumentnummer
BKSR_20050120_611934_0001_BKS_2005_01