Norm
PrR-G §19 Abs5 litaLeitsatz
Abgrenzung zwischen gestalteten/ungestalteten An- und Absagen von Patronanzsendungen, Trennungsgebot;
Zulässiger Hinweis auf den Tätigkeitsbereich des Unternehmens;
Verkaufsfördernde Wirkung des Patronanzhinweises ist abstrakt zu prüfen;
Ausreichende Trennung zw. Werbung und Programm durch die Ansage der Zeit und des Sendernamens.
Dokumentnummer
BKSR_20050623_611001_0002_BKS_2005_01