RS Bks 2006/9/8 611.176/0004-BKS/2006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.2006
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Leitsatz

Zu § 73 Abs. 1 AVG, § 2 Z 2 PrR-G und § 54 Abs. 5 TKG:Zu Paragraph 73, Absatz eins, AVG, Paragraph 2, Ziffer 2, PrR-G und Paragraph 54, Absatz 5, TKG:

  • -Strichaufzählung
    Zurückweisung eines Devolutionsantrages mangels Fristablauf
  • -Strichaufzählung
    Die maßgebliche Entscheidungsfrist beträgt nach § 54 Abs. 5 TKG sechs Wochen zuzüglich weiterer acht Monate.Die maßgebliche Entscheidungsfrist beträgt nach Paragraph 54, Absatz 5, TKG sechs Wochen zuzüglich weiterer acht Monate.
  • -Strichaufzählung
    Die Frist läuft ab Vorliegen eines vollständigen Antrages und somit erst nach Erfüllung eines Mängelbehebungsauftrages.

Dokumentnummer

BKSR_20060908_611176_0004_BKS_2006_01
Quelle: Bundeskommunikationssenat BKS, https://www.ris.bka.gv.at/Bks
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