Zurückweisung eines Devolutionsantrages mangels Fristablauf
-Strichaufzählung
Die maßgebliche Entscheidungsfrist beträgt nach § 54 Abs. 5 TKG sechs Wochen zuzüglich weiterer acht Monate.Die maßgebliche Entscheidungsfrist beträgt nach Paragraph 54, Absatz 5, TKG sechs Wochen zuzüglich weiterer acht Monate.
-Strichaufzählung
Die Frist läuft ab Vorliegen eines vollständigen Antrages und somit erst nach Erfüllung eines Mängelbehebungsauftrages.