Norm
PrR-G §5 Abs3Leitsatz
Die Frage, ob die bis zum Ende der Antragsfrist vorliegenden Unterlagen (...) für eine Glaubhaftmachung z.B. der finanziellen Voraussetzungen ausreichen, ist (...) bereits eine Frage der inhaltlichen Beurteilung, sodass im Sinne des Wettbewerbsverfahrens der Erteilung von Verbesserungsaufträgen sehr enge Grenzen gesetzt sind.
Es muss von einem Antragsteller zu erwarten sein, dass die zentralen Grundlagen seines Antrages schon zum Ende der Antragsfrist gesichert sind und entsprechend (...) glaubhaft gemacht werden.
Dokumentnummer
BKSR_20070924_611143_0001_BKS_2007_01