Norm
ORF-G §10 Abs4Leitsatz
Objektivitäts- und Unparteilichkeitsgebot beziehen sich daher auf alle Sendungen, die zur umfassenden Information im Sinne des § 10 Abs. 4 ORF-G, also zu einer freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung im Dienste des mündigen Bürgers und damit zum demokratischen Diskurs der Allgemeinheit beitragen sollen. Bei der Sendung „Im Zentrum“ handelt es sich, um eine solche Informationssendung.Objektivitäts- und Unparteilichkeitsgebot beziehen sich daher auf alle Sendungen, die zur umfassenden Information im Sinne des Paragraph 10, Absatz 4, ORF-G, also zu einer freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung im Dienste des mündigen Bürgers und damit zum demokratischen Diskurs der Allgemeinheit beitragen sollen. Bei der Sendung „Im Zentrum“ handelt es sich, um eine solche Informationssendung.
Dem ORF kommt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein weiter Beurteilungsspielraum zu, nach welchen journalistischen Kriterien Diskussionsrunden in solchen Informationssendungen zusammenzusetzen sind (VwGH 26.07.2007, 2006/04/0175; BKS 18.07.2006, 611.901/0005-BKS/2006).
Dokumentnummer
BKSR_20071210_611950_0004_BKS_2007_01