Norm
PrR-G §19 Abs3Leitsatz
Dem Erfordernis der Eindeutigkeit des zur Trennung verwendeten Mittels wird nur bei dessen durchgehender und einheitlicher Verwendung Rechnung getragen;
Maßstab zur Beurteilung der Frage der Eindeutigkeit des zur Trennung verwendeten Mittels ist gerade nicht dessen Rezeption durch eine langjährige, mit den „Trenngewohnheiten“ eines Hörfunkveranstalters vertraute Stammhörerschaft; vielmehr ist auf den „durchschnittlich aufmerksamen Hörer“ abzustellen;
Dokumentnummer
BKSR_20071210_611001_0012_BKS_2007_01