Norm
PrR-G §19 Abs3Leitsatz
Bei der Beurteilung einer Sponsoransage als verkaufsfördernd kommt es nicht auf ihre subjektive Wirkung bei einer gewissen Zahl von Hörern in bestimmten Situationen an, sondern es ist stets abstrakt zu prüfen, ob für das durchschnittliche Publikum eine Anregung zum Kauf von Erzeugnissen oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen verwirklicht wird;
Dokumentnummer
BKSR_20071210_611001_0011_BKS_2007_01