Norm
PrR-G §19 Abs3Leitsatz
Werbliche Botschaft der inkriminierten Aussage entfaltet sich nur m Zusammenspiel der beiden untrennbar zusammenhängenden Satzteile. Satzteile können nicht isoliert betrachtet werden, sondern Aussage als Ganzes zu beurteilen, selbst wenn Teilen noch kein werblicher Charakter zukommt;
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2008