Norm
ORF-G §13 Abs3Leitsatz
Keine eindeutige Trennung der Werbung vom Programm, wenn Trennmittel auch zwischen einzelnen Werbespots gesendet wird (§ 13 Abs. 3 ORF-G). Product-Placement in "Mitten im Achten" zulässig, da es sich um eine Fernsehserie iSd § 14 Abs. 5 ORF-G handelt. Schleichwerbung liegt schon mangels Werblichkeit der Darstellung nicht vor.Keine eindeutige Trennung der Werbung vom Programm, wenn Trennmittel auch zwischen einzelnen Werbespots gesendet wird (Paragraph 13, Absatz 3, ORF-G). Product-Placement in "Mitten im Achten" zulässig, da es sich um eine Fernsehserie iSd Paragraph 14, Absatz 5, ORF-G handelt. Schleichwerbung liegt schon mangels Werblichkeit der Darstellung nicht vor.
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2008