TE Bks Bescheid 2008/9/1 611.140/0001-BKS/2008

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Veröffentlicht am 01.09.2008
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Zuletzt aktualisiert am

10.09.2008
Quelle: Bundeskommunikationssenat BKS, https://www.ris.bka.gv.at/Bks
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