Norm
ORF-G §14 Abs5Leitsatz
Keine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze;
Keine Produkt-Plazierung, wenn Produkte nicht ausreichend identifizierbar;
Es war nicht weiter auf das unzutreffende Argument einzugehen, dass von einem generellen Verbot von Product-Placement in Kindersendungen auszugehen wäre.
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2008