Norm
ORF-G §10Leitsatz
Bestimmungen des ORF-Gesetzes über die Rechtsaufsicht (§§ 35 ff) auch auf die Online-Dienste Anwendung;Bestimmungen des ORF-Gesetzes über die Rechtsaufsicht (Paragraphen 35, ff) auch auf die Online-Dienste Anwendung;
Keine Verletzung in der Menschenwürde durch eine Darstellung eines auf einem Stuhl sitzenden Mannes (ohne Kopf) mit im Schoß gefalteten Händen oder Unschuldsvermutung.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2009