Zu § 13 Abs. 3 und Abs. 7 ORF-G:Zu Paragraph 13, Absatz 3 und Absatz 7, ORF-G:
-Strichaufzählung
Verbotene regionale Fernsehwerbung und unterlassene Trennung durch Bewerbung von Veranstaltungen bzw. Preisen von Gewinnspielen im Regionalprogramm ORF 2
-Strichaufzählung
Regionalwerbeverbot bezieht sich angesichts des Zwecks der Privilegierung und mangels schützenswertem Wettbewerbsverhältnis nicht auf Beiträge im Dienste der Allgemeinheit; Trennungsgebot ist anwendbar
Kombination der Bewerbung einer Veranstaltung mit einem neutral gehaltenen Hinweis auf eine sich mit der Veranstaltung beschäftigende Hörfunksendung verstößt gegen das Verbot der Cross-Promotion; qualitativ wertende Aussagen zugunsten der Veranstaltung „schlagen“ auf den sonstigen Inhalt durch
Verbotene Schleichwerbung durch werbliche Bezugnahme auf Online-Banking-Produkte des Sponsors in der Sendung "Geld & Gut"; Irreführungseignung durch gezielten Einsatz eines scheinbar redaktionellen Formats für die Unterbringung werblicher Botschaften; erhöhtes Schutzniveau beim tätigkeitsaffinen Sponsoring von Sendungen.