Norm
ORF-G §4Leitsatz
Keine Verletzung des Objektivitätsgebotes;
Pro- und Kontrastandpunkte werden in der für derartige Beiträge charakteristischen Art kurz dargestellt, ohne dass daraus gegen die Gestaltung des Beitrags selbst der Vorwurf der Parteilichkeit erhoben werden könnte.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2009