TE Bks Bescheid 2009/4/27 611.150/0002-BKS/2009

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Veröffentlicht am 27.04.2009
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Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009
Quelle: Bundeskommunikationssenat BKS, https://www.ris.bka.gv.at/Bks
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