Norm
PrTV-G §23 Abs3Leitsatz
Bestätigung der Auswahlentscheidung;
Nicht erkennbar, dass Konzept eines "Programmverbundes" verschiedener in anderen Teilen Österreichs ausgestrahlter Lokalprogramme dem Anliegen des Digitalisierungskonzepts 2007 nach regionalen und lokalen Programmen im jeweiligen Versorgungsgebiet besser Rechnung tragen würde als die Übernahme von im Versorgungsgebiet bereits etablierten Programmen; Konzept der Berufungsgegnerin lässt ein Programmangebot erwarten, dass sich in den Kriterien "Meinungsvielfalt" und "Beiträge mit Österreichbezug" deutlich von jenem der Berufungswerberin abhebt.
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2009