TE Bks Bescheid 2009/9/28 611.001/0018-BKS/2009

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Veröffentlicht am 28.09.2009
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Norm

PrTV-G §46 Abs1
PrTV-G §46 Abs5

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2009
Quelle: Bundeskommunikationssenat BKS, https://www.ris.bka.gv.at/Bks
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