RS Bks 2009/12/14 611.036/0002-BKS/2009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2009
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Norm

PrR-G §3 Abs2
PrR-G §10
PrR-G §12
PrR-G §13 Abs1 Z1

Leitsatz

Bis zu einer solchen kassatorischen Entscheidung ist jedoch der Bescheid der KommAustria einer Entscheidung im Sinn des § 68 Abs. 1 AVG nicht mehr zugänglich.Bis zu einer solchen kassatorischen Entscheidung ist jedoch der Bescheid der KommAustria einer Entscheidung im Sinn des Paragraph 68, Absatz eins, AVG nicht mehr zugänglich.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Bundeskommunikationssenat BKS, https://www.ris.bka.gv.at/Bks
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