Norm
ORF-G §13 Abs3Leitsatz
Das Verfahren wird hinsichtlich des Antrags des Publikumsrates des ORF betreffend die Einblendung eines nicht zum Film gehörenden Tanzpärchens mit einem Programmhinweis auf ‚Dancing Stars’ in dem Spielfilm ‚Der Teufel trägt Prada’ am 1.3.2009 um 20.15 Uhr in ORF 1 gemäß § 38 AVG bis zur Vorabentscheidung des in der Rechtssache C-390/09, R.T.I – Reti Televisive s. p.a angerufenen Gerichtshofes der Europäischen Union ausgesetzt.Das Verfahren wird hinsichtlich des Antrags des Publikumsrates des ORF betreffend die Einblendung eines nicht zum Film gehörenden Tanzpärchens mit einem Programmhinweis auf ‚Dancing Stars’ in dem Spielfilm ‚Der Teufel trägt Prada’ am 1.3.2009 um 20.15 Uhr in ORF 1 gemäß Paragraph 38, AVG bis zur Vorabentscheidung des in der Rechtssache C-390/09, R.T.I – Reti Televisive s. p.a angerufenen Gerichtshofes der Europäischen Union ausgesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2010