Norm
ORF-G §14 Abs2Leitsatz
Durch die Betitelung der Sendung mit „Infos & Tipps“ und die objektive Anmoderation durch den Sprecher wird in einem durchschnittlich informierten und aufmerksamen Zuschauer eine Erwartungshaltung nach einer serviceorientierten Informationssendung geweckt. Auch der Sendeplatz zwischen einem Servicemagazin und „Bundesland heute“ sowie die Wahl der redaktionellen Gestaltungsmittel (Interview mit einem Unternehmensvertreter, An- und Zwischenmoderation sowie abschließende Gewinnfrage durch einen Sprecher) legt diese Erwartungshaltung nahe. Gemessen an diesem objektiven Maßstab konnte nicht mit dem Beginn einer Werbesendung, sondern mit einem Informationsprogramm gerechnet werden. Die werbliche Botschaft wurde auf diese Weise „getarnt“.
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2010